4.1.2. Die Präzisierung, wonach das gesetzliche Grundpfandrecht auch Abbrucharbeiten an Gebäuden oder anderen Werken, den Gerüstbau sowie die Baugrubensicherung oder dergleichen erfasst, war von der Revision des Zivilgesetzbuches betreffend das Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht eingeführt und am 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt worden (BBl 2007 5285, BBl 2009 8779). Die Rechtsprechung, welche dieser Revision voranging, hatte mehrmals hervorgehoben, der Grundgedanke, auf welchem Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3