Liefer-, Montage- und Betriebsdatum sei der 15. Mai 2023 vereinbart worden und der monatliche Mietzins habe Fr. 2'707.50 betragen. Für die Montage und Demontage sei eine Zahlung von je Fr. 7'450.00 vereinbart worden. Die Demontage des Krans habe am 21. Mai 2024 stattgefunden (angefochtener Entscheid, Ziff. 1.1 des Aktenzusammenzugs). In der Folge erwog die Vorinstanz, dass es sich bei der Demontage des Krans am 21. Mai 2024 um eine pfandberechtigte Arbeit handle. Gemäss Mietvertrag vom 19. Mai 2023 betrage der Grundpreis für die Demontage Fr. 7'450.00. Unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer ergebe dies einen Betrag von Fr. 8'053.45, welcher pfandberechtigt sei.