4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Berufungsgegner. 5. Eventualiter sei der Fall zur neuen Entscheidung an das Bezirksgericht Laufenburg zurückzuweisen." Des Weiteren stellte die Klägerin folgende prozessuale Anträge: -7- " 1. Der vorliegenden Berufung sei aufschiebende Wirkung zu erteilen und die Vollstreckung des angefochtenen Entscheids sei aufzuschieben. 2. Es seien die Akten der Vorinstanz (Bezirksgericht Laufenburg) zum Verfahren Nr. SZ.2024.53 beizuziehen."