Berufungsgegner 12 (1/2), Grundstückanteil 196/1000, Pfandsumme: CHF 2'209.50 zzgl. 6% Zins auf: ▪ CHF 573.65 seit dem 14. Mai 2024 ▪ CHF 57.35 seit dem 1. Juni 2024 ▪ CHF 1'578.50 seit dem 29. Juni 2024; 3. Der Berufungsführerin sei eine Frist von mindestens drei Monaten, gerechnet ab Rechtskraft des Entscheids betreffend der vorliegenden Berufung, anzusetzen, um Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes gemäss Ziffer 2 hiervor zu Lasten des Grundstücks der Berufungsgegner einzureichen.