4.2. Im Umfang von Fr. 611.07 (inkl. Mehrwertsteuer) hat die Gesuchstellerin die Parteikosten definitiv selber zu tragen. 4.3. 4.3.1. Im Umfang von Fr. 1'425.83 (inkl. Mehrwertsteuer) hat die Gesuchstellerin diese Parteikosten einstweilen selber zu tragen. 4.3.2. Die Vorbehalte gemäss Ziff. 3.3.2 gelten auch in Bezug auf die Parteikosten der Gesuchsgegner 1 bis 12. 4.4 Die Gesuchsgegner 1 bis 12 haben ihre eigenen Parteikosten selber zu tragen."