3.3 3.3.1 Im Umfang von Fr. 980.00 werden die Gerichtskosten einstweilen der Gesuchstellerin auferlegt. -5- 3.3.2. Vorbehalten bleibt eine andere Kostenregelung bei einer aussergerichtlichen Vereinbarung der Parteien oder in einem allfälligen, fristgerecht eingeleiteten Verfahren auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts. In diesem summarischen Verfahren kann keine Entscheidung über eine andere Kostenverteilung mehr ergehen. 4. 4.1. Die richterlich genehmigten Parteikosten der Gesuchstellerin belaufen sich auf Fr. 2'036.90 (inkl. Mehrwertsteuer von Fr. 152.63).