Die Parteien werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie zur Vermeidung weiterer Gerichtskosten die Löschung direkt beim Grundbuchamt mit einer gemeinsam unterzeichneten Erklärung beantragen können. 3. 3.1 Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 1'400.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 0.00 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 0.00 Total Fr. 1'400.00 3.2 Im Umfang von Fr. 420.00 werden die Gerichtskosten definitiv der Gesuchstellerin auferlegt.