• STW Q._____/iii, Anteil 196/1000 Miteigentum je ½ der Gesuchsgegnerin 11 und des Gesuchsgegners 12 Fr. 1'578.50 nebst Zins von 6 % seit dem 29. Juni 2024 Das Grundbuchamt Laufenburg wird nach Rechtskraft entsprechend angewiesen. 2. Der Gesuchstellerin wird eine Frist bis von 3 Monaten ab Rechtskraft angesetzt, um eine Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts einzureichen. Wird diese Frist nicht genutzt, so wird die vorläufige Eintragung auf Antrag der Gesuchsgegner im Grundbuch gelöscht.