" 1. Die mit superprovisorischer Verfügung des Gerichtspräsidiums Laufenburg vom 18. September 2024 angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes gemäss Art. 839 und Art. 961 ZGB zugunsten der Gesuchstellerin [=Klägerin] auf dem Grundstück Q._____/aaa, bestehend aus 8 Stockwerkeinheiten, ist im Umfang von Fr. 8'053.45 nebst Zins von 6 % seit dem 29. Juni 2024 zu bestätigen und wie folgt den einzelnen Stockwerkeinheiten zu belasten: