Ob die zwei Zahlungen an die G._____ AG (BB 13, S. 5 und 14) Mietzinszahlungen darstellen, ist unklar. Der monatliche Bedarf der Familie bleibt im Dunkeln, so bspw., ob der vom Ehemann an die Krankenkassenprämien entrichtete Betrag sich auch auf die Krankenkassenprämien der Kinder bezieht oder noch weitere Beträge anfallen, die nicht bezahlt wurden.