In Bezug auf die laufenden Verbindlichkeiten des Geschäfts der Beklagten legte diese dar, dass die Miete (Fr. 1'129.00 pro Monat) und der Lohn ihrer Mitarbeiterin (ca. Fr. 3'500.00 pro Monat) die höchsten Ausgabeposten seien. Dass daneben keine grösseren monatlichen Ausgaben anfielen, lasse sich der beigelegten Erfolgsrechnung 2023 und der provisorischen Buchhaltung 2024 entnehmen. Die Beklagte sei somit in der Lage, die laufenden Verbindlichkeiten des Geschäfts zu bezahlen. Im Jahr 2023 habe die Beklagte einen Reingewinn von Fr. 36'321.00 erzielt. Gemäss provisorischer Buchhaltung 2024 habe sie vom 1. Januar 2024 bis dato insgesamt Einnahmen von Fr. 67'827.00 generiert.