Schulden gegenüber. Die Beklagte habe aufgrund eines Kredits Schulden in Höhe von Fr. 1'871.50 gegenüber der F._____. Der Ehemann der Beklagten verfüge über eigene Kreditschulden per 31. Dezember 2023 bei der F._____ von Fr. 18'044.90 sowie der O._____ AG von Fr. 3'023.05. Diese habe er allein zu tragen. Dem Betreibungsregisterauszug der Beklagten liessen sich keine Schulden entnehmen. Es seien keine Betreibungen hängig.