Die Beklagte entrichtete gegenüber dem Betreibungsamt R._____ am 5. November 2024, mithin vor der Konkurseröffnung, Fr. 3'062.80, davon wurden der Klägerin Fr. 3'047.50 abgeliefert (Beschwerdebeilage [BB] 2). Mit Entscheid vom tt. November 2024 eröffnete die Vorinstanz daher zu Recht den Konkurs über die Beklagte, da diese bis dahin nicht die gesamte Restanz geleistet hat.