3. 3.1. Gegen diesen ihr am 14. November 2024 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 25. November 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte Folgendes: " 1. Es sei der Entscheid des Bezirksgerichts Baden vom tt. November 2024 im Verfahren mit der Geschäfts-Nr. SG.2024.251 aufzuheben und es sei das Konkursbegehren der Beschwerdegegnerin abzuweisen; 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Ferner stellte sie folgende prozessuale Anträge: