2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 10. September 2024 beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden erkannte am tt. November 2024 wie folgt: " 1. Über B._____ […], Inhaberin der Einzelfirma "E._____" […] wird mit Wirkung ab tt. November 2024, 10:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.