Der angefochtene Entscheid beinhalte lediglich einen kopierten Stempel und sei somit ungültig. Ferner sei der Name auf dem Entscheid abgekürzt worden ("E._____ ") und es sei unbekannt, auf wen er sich beziehe. Das Muster der Unterschrift stimme nicht mit demjenigen auf der Verfügung vom 9. September 2024 überein und sei unleserlich. Der Entscheid entfalte keine Rechtswirkung. -6-