Diese Unterhaltsbeiträge seien bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils am 23. April 2024 geschuldet. Gemäss der vom Kläger eingereichten und vom Beklagten unbestrittenen Aufstellung hätten per 27. Februar 2024 offene Unterhaltsschulden von umgerechnet Fr. 24'411.46 bestanden. Hierfür sei die definitive Rechtsöffnung zu erteilen.