Anhang V LugÜ samt beglaubigter Übersetzung eingereicht. Folglich seien die Beschlüsse des Bezirksgerichts S._____ gestützt auf Art. 41 LugÜ für vollstreckbar zu erklären. Mit Beschluss des Bezirksgerichts S._____ vom 6. April 2020 sei der Beklagte verpflichtet worden, an den Unterhalt des Klägers vom 1. April 2020 bis zum 7. Juli 2020 monatlich PLN 2'000.00 zu bezahlen. Mit Beschluss des Bezirksgerichts S._____ vom 8. Juli 2020 sei der Unterhaltsbeitrag auf PLN 3'000.00 pro Monat erhöht worden. Diese Unterhaltsbeiträge seien bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils am 23. April 2024 geschuldet.