" 1. Die Beschwerde vom 23. November 2024 sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Auf den Antrag des beklagten CA._____, […] um Entschädigung in der Höhe von 500.0000 CHF sei nicht einzutreten. 3. Alles unter Kostenfolgen zulasten des beklagten […]." Das Obergericht zieht in Erwägung: