3. 3.1. Gegen diesen ihm am 15. November 2024 in begründeter Form zugestellten Entscheid erhob der Beklagte am 23. November 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde. Er beantragte sinngemäss die Abweisung des Betreibungsbegehrens sowie die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids. Zudem begehrte er die Ausrichtung einer Entschädigung von "Fr. 500.0000" und "die Belastung des Richterlizenz Treuhänder E._____ mit 5 Millionen Franken und übertragen weiter Zahlung auf die folgenden Daten in Termin 30 Tage ab Erhalt meine Beschwere". 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 23. Dezember 2024 stellte der Kläger folgende Rechtsbegehren: