Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes D._____ vom 28. Februar 2024 -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Kläger betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes D._____ vom 28. Februar 2024 für eine Forderung von Fr. 24'411.46 nebst Zins von 5 % seit 28. Februar 2024. Gegen diesen ihm am 1. März 2024 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Beklagte gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Am 3. September 2024 stellte der Kläger bei der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau die folgenden Anträge: