1. Mit Zahlungsbefehl vom 15. März 2024 betrieb die Klägerin den Beklagten in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ für eine Forderung von Fr. 10'175.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 15. Oktober 2018 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 104.00. Als Forderungsgrund wurde angegeben: " Alimentenzahlungen für den gemeinsamen Sohn C._____" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 22. März 2024 zugestellt. Dieser erhob gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Schlichtungsgesuch vom 10. Juni 2024 ersuchte die Klägerin u.a. um Erteilung der Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzte Forderung von Fr.10'175.00.