Der Steuererklärung des Gesuchstellers vom Jahr 2023 lassen sich keinerlei Vermögenswerte entnehmen (Beilage 4 zur Insolvenzerklärung). Der Gesuchsteller führte in der Insolvenzerklärung als einzigen Vermögenswert ein Motorrad Baujahr 2018 im Wert von Fr. 3'500.00 auf (act. 2). Im Schreiben vom 5. November 2024 verneinte er das Vorhandensein jeglicher -5-