3.2. Der Gesuchsteller erzielt laut seiner Lohnabrechnung für den Monat September 2024 ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 2'972.70 (Beilage 1 zur Insolvenzerklärung). Im Jahr 2023 betrug sein Nettolohn Fr. 58'745.00 zzgl. Fr. 3'240.00 Spesen (Beilage 2 zur Insolvenzerklärung). Beschwerdeweise behauptet er, seit dem 30. November 2024 arbeitslos zu sein und keine Arbeitslosentaggelder zu beziehen (vgl. E. 2.2 hiervor). Belege hierfür reichte er keine ein. Womit er seinen Lebensunterhalt bestreitet, bleibt somit unklar.