Keiner seiner Gläubiger werde benachteiligt. Ihm seien seit März 2023 bereits Fr. 30'000.00 gepfändet und somit alle Gläubiger grösstenteils entschädigt worden. Die Forderung eines Gläubigers z.B. habe ursprünglich Fr. 24'003.30 betragen und liege nun bei Fr. 13'167.15. Der Gesuchsteller verfüge über ein Vermögen von Fr. 2'100.00. Bei einer Einkommenspfändung sei es nicht möglich, Vermögenswerte aufzubauen. Nach dem Konkurs werde er sich mit seinen Gläubigern in Verbindung setzen und eine Lösung suchen.