1. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2024 (persönlich überbracht am 31. Oktober 2024) erklärte sich der Gesuchsteller gegenüber dem Bezirksgericht Zofingen als zahlungsunfähig und beantragte die Konkurseröffnung (Insolvenzerklärung). 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte am 14. November 2024 wie folgt: " 1. Das Gesuch wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 200.00 wird dem Gesuchsteller auferlegt und mit seinem Verfahrenskostenvorschuss von Fr. 4'000.00 verrechnet."