3.6. Die Gesuchstellerin stellte am 1. November 2024 bei der Vorinstanz ein Gesuch um definitive Rechtsöffnung gegen den Gesuchsgegner und beantragte gleichzeitig die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das Rechtsöffnungsgesuch betrifft offene Ansprüche der Gesuchstellerin als Tochter (geb. am tt.mm.jjjj) gegenüber dem Gesuchsgegner als Vater auf Mündigenunterhalt (VA, act. 1 ff.).