Bedeutsam ist dieser Anspruch vor allem im Anfangsstadium eines Verfahrens, wenn es um dessen Finanzierung durch das bedürftige Kind geht. Das Kind hat diesfalls Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss durch die Eltern. Der Sinn dieser Regelung liegt darin, dass das Kind ansonsten mangels eigenen Verdienstes seine rechtlichen Interessen unter Umständen gar nicht wahren könnte (Urteil des Bundesgerichts 5A_442/2016, 5A_443/2016 vom 7. Februar 2017 E. 7.2).