3.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen nahm dazu am 10. Dezember 2024 Stellung. -3- 3.3. Am 19. Dezember 2024 liess sich die Gesuchstellerin unaufgefordert vernehmen. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).