3. 3.1. Gegen diese ihr am 13. November 2024 zugestellte Verfügung erhob die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 21. November 2024 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte nachfolgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Verfügung des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 12. November 2024 vollumfänglich aufzuheben; 2. Es sei der Beschwerdeführerin für das Verfahren SR.2024.475 des Bezirksgerichtes Zofingen gegen B._____ betreffend Rechtsöffnung die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ihr in der Person des unterzeichnenden Rechtsanwaltes ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen;