___ ein Gesuch um Bezahlung eines Prozesskostenvorschusses für das vorliegende Verfahren eingereicht (SF.2025.6). Sollte ihr nicht direkt die unentgeltliche Rechtspflege durch das Obergericht gewährt werden, so sei erst über das Gesuch zu entscheiden, wenn ein allfälliger Prozesskostenvorschuss zugesprochen worden sei und dieser tatsächlich habe erhältlich gemacht werden können (Berufungsantwort, S. 45 f.). - 44 -