13.6. Subsumption Die aktuellste, vom Kläger eingereichte definitive Steuerveranlagung ist diejenige für das Jahr 2022. Darin sind unter der Rubrik "Vermögen" u.a. Fr. 121'482.00 Wertschriften und Guthaben sowie Fr. 200'000.00 übrige Vermögenswerte vermerkt (vgl. Beilage 42 zur Eingabe des Klägers vom 14. Mai 2024). In seiner Stellungnahme vom 8. Dezember 2022 verzichtete der Kläger auf Ausführungen zu seinem Vermögen (act. 146). Mit E-Mail - 43 -