13. URP Beschwerde 13.1. Vorinstanz / Kläger Die Vorinstanz verweigerte dem Kläger die unentgeltliche Rechtspflege. Er halte sich in Bezug auf seine finanziellen Verhältnisse bedeckt bzw. er habe in den letzten zwei Jahren keine Transparenz geschaffen. Gestützt auf die eingereichten Lohnabrechnungen sei der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abzuweisen, da die Voraussetzungen nicht erfüllt seien (angefochtener Entscheid, E. 12.1).