Die wirtschaftliche Sicherheit der Familie kann dadurch gefährdet werden, dass der eine Gatte eigenmächtig Hausratsobjekte veräussert, oder beiseite schafft, in verschwenderischer Art Schenkungen vornimmt, Dritten treuhänderisch Vermögensobjekte überträgt, Grundstücke veräussert bzw. übermässig belastet oder existenzsichernde Ersparnisse abhebt. Nicht notwendig ist, dass durch derart eigenmächtiges Handeln geradezu das Existenzminimum der Familie aufs Spiel gesetzt wird, vielmehr genügt es, wenn der bisherige Standard der Familie nicht mehr aufrechterhalten werden kann.