Die Vorinstanz habe die superprovisorische Massnahme ohne Durchführung eines eigentlichen Massnahmenverfahrens und ohne Gewährung des rechtlichen Gehörs im Urteil bestätigt. Zudem habe er seine finanzielle Situation dargelegt und eine Sicherung des Unterhaltsanspruchs durch eine Grundbuchsperre sei nicht nötig. - 39 -