- E._____, Fr. 3'495.00 ab 1. Januar 2025 (Fr. 840.00 + Fr. 870.00 + Fr. 1'785.00) Der Ehegattenunterhalt berechnet sich nach der Formel: (Überschuss – Kinderunterhalt) / 2. Vom 1. August 2022 bis 31. Dezember 2024 ist von einem Durchschnittsüberschuss des Klägers von (gerundet) Fr. 10'530.00 ([5x Fr. 10'570.00 + 12x Fr. 10'510.00] / 17) auszugehen. Dies führte zu folgendem persönlichen (gerundeten) Unterhalt der Beklagten: