Der Überschussanteil der Kinder (33 %) ist bis zum 31. Dezember 2024 gleich zu bemessen. Dies ergibt einen Überschussanteil von pro Kind (gerundet) Fr. 930.00 ([Überschuss Kläger ab 1. Januar 2024 Fr. 10'510.00 – Betreuungsunterhalt Fr. 3'420.00 – Barbedarf Kinder Fr. 1'440.00 ab 1. November 2023] x 33 % / 2). Ab 1. Januar 2025 ergibt sich ein Überschussanteil von pro Kind (gerundet) Fr. 870.00 ([Fr. 10'480.00 – Fr. 3'570.00 – Fr. 1'660.00] x 33 % / 2). Der gebührende (vom Kläger zu bezahlende) Kinderunterhalt (Barunterhalt [Barbedarf + Überschussanteil] + Betreuungsunterhalt) beträgt (gerundet):