9.2. Fazit Die familienrechtlichen Existenzminima der Beklagten erhöhen sich damit auf folgende Beträge: In CHF 01.08.22 bis 01.05.23 bis 01.01.24 bis 01.04.24 bis Ab 01.01.25 30.04.23 31.12.23 31.03.24 31.12.24 Beklagte 3'688.85 3'207.35 3'412.70 3'431.70 3'574.00 10. Neuberechnung 10.1.Korrekturen Unter Berücksichtigung der vorstehenden Korrekturen (E. 8.6 und E. 9.2 oben) präsentiert sich die im Übrigen nicht beanstandete und auch nicht offensichtlich fehlerhafte (E. 5.4 oben) vorinstanzliche Unterhaltsberechnung (E. 5.1 oben) wie folgt: