Versicherungspauschalabzug von Fr. 3'600.00 [2025]). In Anwendung des Steuerrechners des Kantons Aargau (https://www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern/natuerliche-perso- nen/steuerberechnung-tarife-steuerfuesse/steuerberechnung-np) sowie jeweils ohne Berücksichtigung eines steuerbaren Vermögens und nach Abzug der vorinstanzlich pauschal auf zwei Mal Fr. 50.00 bis Ende 2024 bzw. zwei Mal Fr. 150.00 ab 2025 festgelegten Steueranteile der Kinder (vgl. E. 5.1 und E. 5.4 oben) ergibt sich eine monatliche Steuerbelastung der Beklagten von gerundet Fr. 400.00 pro Monat in allen Phasen.