Der Kläger verlangt Mobilitätskosten von Fr. 500.00. Er habe vor und über die ganze Ehedauer hinweg ein privates Fahrzeug gefahren und gehalten. Er fahre einen […], für welchen er u.a. die Verkehrsabgaben und die Versicherungsprämie eingereicht habe. Gemäss der neuen Versicherungspolice belaufe sich die jährliche Prämie auf Fr. 1'445.80. Es gäbe keinen Grund, ihm das private Fahrzeug nicht im Bedarf anzurechnen. Die G._____ GmbH sei aufgelöst und die I._____ GmbH habe kein Geschäftsfahrzeug (Berufung, Rzn. 120 ff.).