Fehl geht die Überlegung des Klägers, die Vorinstanz habe die Kantonsund Gemeindesteuer auf Fr. 110.00 festgesetzt. Entgegen der Annahme des Klägers entspricht der Betrag von Fr. 300.00 für die direkte Bundessteuer gemäss Vorinstanz der jährlichen und nicht der monatlichen Steuer. Der Kläger verweist sodann selbst auf die provisorische Steuerrechnung 2024 der Staats- und Gemeindesteuer, die fast gleich hoch ausfällt, wie die - 34 -