Sie übergehe Beilage 47B (provisorische Steuerrechnung Kantons- und Gemeindesteuern 2024), woraus sich eine Steuer von Fr. 387.50 pro Monat ergebe. Deshalb sei ab August 2022 bis auf Weiteres von einer monatlichen Steuerbelastung von Fr. 684.72 auszugehen (Berufung, Rzn. 110 ff.).