Der Kläger erachtet es als willkürlich, über alle Phasen dieselbe Steuerbelastung einzusetzen, obwohl Einkommen und Unterhalt stark variierten. Gestützt auf die Beilage 43 (Kontoauszug Kantons- und Gemeindesteuern 2022) ergäben sich monatliche Kantonssteuern von Fr. 384.27, hinzu kämen Fr. 300.00 Bundessteuern (gemäss Vorinstanz), was insgesamt für das Jahr 2022 monatliche Steuern von Fr. 684.27 ergebe. Die Vorinstanz setze die Gemeinde- und Staatssteuern zu Unrecht auf Fr. 110.00 fest. Sie übergehe Beilage 47B (provisorische Steuerrechnung Kantons- und Gemeindesteuern 2024), woraus sich eine Steuer von Fr. 387.50 pro Monat ergebe.