8.2.6. Fazit Zusammengefasst bleibt es bei den vorinstanzlich dem Kläger angerechneten Wohnkosten von Fr. 1'100.00 (inkl. Neben- und Unterhaltskosten), die nicht unangemessen erscheinen. - 33 - 8.3. Steuern Kläger Gestützt auf die provisorische Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2022 (jährlich Fr. 4'611.30 [Beilage 43 zur Eingabe des Klägers vom 14. Mai 2024]) zuzüglich (geschätzten) Fr. 300.00 für die direkte Bundessteuer, ging die Vorinstanz beim Kläger von einer monatlichen Steuerbelastung von Fr. 410.00 aus (angefochtener Entscheid, E. 6.3.1).