Bei einem 1,5-fachen Verkehrswert resultierten für die Liegenschaft jährliche Neben-/Unterhaltskosten von Fr. 13'750.00, was monatlich Fr. 1'145.00 resp. für den Kläger (ohne Büroräumlichkeiten) anteilig ca. Fr. 575.00 entspricht. Die Vorinstanz hat Unterhalt-/Nebenkosten von rund Fr. 660.00 berücksichtigt (Fr. 1'100.00 – anteilige Hypothek Fr. 440.85). Beim Eigenmietwert der Liegenschaft von Fr. 26'530.00 (vgl. definitive Steuerveranlagung 2022) ergeben sich aufgrund der 20 %-Pauschale (vgl. E. 8.2.5 oben) jährliche Unterhaltskosten von Fr. 5'306.00; davon sind dem Kläger (ohne Büroräumlichkeiten) anteilig monatlich rund Fr. 220.00 (Fr. 5'306.00 / 12 / 2) zuzuordnen.