Der Steuerwert einer Liegenschaft liegt notorisch unter dem Verkehrswert, wobei zur Eruierung des Verkehrswerts der Liegenschaft die Hochrechnung des Steuerwerts mit dem Faktor 1,5 nicht unangemessen erscheint (vgl. Entscheide des Obergerichts ZSU.2021.228 vom 14. Februar 2022 E. 4.6.2 und ZSU.2023.114 vom 24. Januar 2024 E. 9.2.4). Der Steuerwert der ehelichen Liegenschaft beträgt Fr. 916'700.00 (vgl. Beilage 42 zur Eingabe des Klägers vom 14. Mai 2024 [definitive Steuerveranlagung 2022]). Bei einem 1,5-fachen Verkehrswert resultierten für die Liegenschaft jährliche Neben-/Unterhaltskosten von Fr. 13'750.00, was monatlich Fr. 1'145.00 resp.