sei auf mindestens Fr. 1'000.00 zu kürzen, da davon auszugehen sei, dass er alle Ausgaben über die GmbH abrechne (Berufungsantwort, S. 37 ff.). 8.2.2. Liegenschaftsaufwand bei selbst bewohnter Liegenschaft Wird ein Eigenheim bewohnt, ist nach Ziffer II.1 SchKG-Richtlinien der Liegenschaftsaufwand, bestehend aus dem Hypothekarzins (ohne Amortisation), den öffentlich-rechtlichen Abgaben (wie Entsorgungsgebühren und Gebäudeversicherungsprämien) und den Unterhaltskosten (für Heizung, unaufschiebbaren Unterhalt etc.), im Existenzminimum einzusetzen.