Die Vorinstanz habe sämtliche Kosten hälftig auf den Kläger und die GmbH aufgeteilt, weil sich dieser Verteilschlüssel aus der Steuerveranlagung ergebe. Die Heizkosten und die Abfallgebühren seien nicht belegt. Fr. 346.10 pro Monat kleiner Unterhalt seien zu hoch und unbelegt. Gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, welche als Liegenschaftsunterhalt pauschal 20 % des Eigenmietwerts als zulässig erachte, resultierten totale monatliche Unterhaltskosten von Fr. 442.12 (Fr. 26'530.00 x 20 % / 12). Tatsächlich seien dem Kläger aber keine Wohnkosten anzurechnen und sein Grundbetrag - 30 -