Der Kläger beziffert die Wohnkosten im Jahr 2022 und ab November 2024 auf Fr. 1'810.75 (Schuldzinsen Fr. 997.75 + Unterhaltskosten Fr. 313.00 [gemäss Vorinstanz] + kleiner Unterhalt Fr. 500.00) und von Januar bis Oktober 2023 auf Fr. 2'214.35 (Hypothekarzins neu Fr. 1'401.35). Die Schuldzinsen 2022 ergäben sich aus der Steuerveranlagung 2022. Der SARON habe sich von 0,95 % im Jahr 2022 nach oben verändert. Es rechtfertige sich, von Januar 2023 bis Oktober 2024 von einem durchschnittlichen SA- RON von 1,5 % auszugehen, was einen Hypothekarzins von Fr. 1'401.35 ergebe (Fr. 887.70 / 0.95 x 1.5). Fr. 500.00 für kleinen Unterhalt seien unbestritten geblieben (Berufung, Rz. 98 ff.).