Diese Kosten seien – unter Verweis auf denselben Kostenverteiler in der Steuerveranlagung 2022 – je hälftig auf den Kläger und die G._____ GmbH (d.h. mit je Fr. 9'046.80) aufzuteilen, was monatlich Fr. 753.90 ergebe. Hinzu komme "ein Betrag" für den kleinen Unterhalt. Da die Vorinstanz von Wohnkosten von insgesamt Fr. 1'100.00 pro Monat ausging, veranschlagte sie für den kleinen Unterhalt monatlich Fr. 346.10.